In vielen Parzellen besteht die Verpflichtung der Pächter, Stromzähler und Wasseruhren auszutauschen, sobald das Eichdatum abgelaufen ist. Diese Regelung dient der korrekten Erfassung von Verbrauchsdaten und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Nach den Bestimmungen des Eichgesetzes dürfen Messgeräte nur innerhalb der festgelegten Eichfristen verwendet werden. Die gängigen Eichfristen sind:

  • Analoge Stromzähler: 16 Jahre
  • Digitale Stromzähler: 8 Jahre
  • Wasseruhren: 5-6 Jahre (abhängig vom Modell)

Die Annahme von Grünschnitt im Teichgelände erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Kompostierkapazitäten. Dabei ist zu beachten, dass Baumverschnitt nicht zulässig ist! Die Annahme erfolgt nur zu den Arbeitseinsätzen bzw. nach Absprache.

Um Arbeitseinsätze besser planen und koordinieren zu können, wird um eine schriftliche Anmeldung gebeten. Dazu bitte hier das Formular ausdrucken und ausfüllen oder sich in der Werkstatt bei Gfd. W. Ambraß melden. 

Der Anbau von Cannabis oder anderen rauscherzeugenden Drogen ist  in
Kleingartenanlagen unseres Verbandes verboten !
Dieser Beschluss ist mit sofortiger Wirkung Bestandteil der Rahmenkleingartenordnung des Regionalverbandes „Muldental“ der Kleingärtner e.V. Wurzen.