Bebauung in Kleingärten
Es besteht Bauantragpflicht im KGV.
Grundlage: Satzung, KGV-Ordnungen (Pkt. 3.2) und Rahmenkleingartenordnung des Regionalverbandes „Muldental“ e.V. Download unter Dokumente

Solaranlagen im KGV sind nur mit genehmigtem Bauantrag als Inselanlage gemäß Rahmenkleingartenordnung des Regionalverbandes „Muldental“ e.V. (Pkt. 3.9) zulässig.
Das Anschließen an das Stromnetz des Vereins und jede Einspeisung sind unzulässig.

Stromzähler und Wasseruhren
In vielen Parzellen besteht die Verpflichtung der Pächter diese auszutauschen sobald das Eichdatum abgelaufen ist. Diese Regelung dient der korrekten Erfassung von Verbrauchsdaten und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Laut Eichgesetz dürfen Messgeräte nur innerhalb der vorgeschriebenen Eichfristen genutzt werden. Übliche Fristen:
• Analoge Stromzähler: 16 Jahre
• Digitale Stromzähler: 8 Jahre
• Wasseruhren: 5–6 Jahre (modellabhängig)

Stromzähler sind nur durch eine qualifizierte Fachkraft auszutauschen.
Wechselprotokolle sind im Vereinshaus erhältlich.

Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten!

Die Annahme von Grünschnitt (kein Baumverschnitt) im Teichgelände erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Kompostierkapazitäten.
Die Annahme erfolgt nur zu den Arbeitseinsätzen bzw. nach Absprache.

Außerdem besteht die Möglichkeit Garten- und Grünabfälle bei Kell im Gewerbepark abzugeben.

Für eine bessere Planung und Koordination der Arbeitseinsätze bitten wir um eine schriftliche Anmeldung mindestens eine Woche im Voraus. Bitte füllen Sie dazu das Formular aus und werfen Sie es in den KGV-Briefkasten.

Hunde sind im gesamten KGV-Gelände anzuleinen.
Freiflächen des KGV sind keine Hundetoiletten. Hundekot ist mitzunehmen und nicht im Abfallbehälter des KGV zu entsorgen!

Betreten der Teichanlage ohne eine durch den Vorstand befugte Person und das Überklettern der Teicheinfriedung ist strengsten verboten!
KGV haftet nicht für entstandene Personen- und Sachschäden.